Eine schlechte Gesundheitsinformation beschreibt Sachverhalte inkorrekt, einseitig, verkürzt oder unsachlich. Sie gilt als gefährlich, wenn sie vermutlich ein Verhalten auslösen wird, das zu einem erheblichen körperlichen, seelischen oder finanziellen Schaden und/oder zu einem Vertrauensverlust in die wissenschaftsbasierte Medizin führt. Die Einschätzung, ob eine Gesundheitsinformation hilfreich oder schädlich ist, bleibt den Nutzern bislang weitestgehend selbst überlassen.
Gesundheitsinformationen im Netz werden kaum bis gar nicht regelmäßig überprüft. Während in den Bereichen Umwelt, Ernährung, Finanzen und Energie neben Überwachungsbehörden auch Verbraucherschutzverbände oder Nichtregierungsorganisationen (NGO) sukzessive den Markt beobachten und auf Missstände öffentlich hinweisen, fehlen in Deutschland bislang effektive Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Zudem ist es schwierig, verbindliche Grenzen zu ziehen, etwa zwischen noch tolerablen und inakzeptablen Informationen, zwischen rein informativen, ideologisch motivierten und betrügerischen Absichten oder auch bei der Wahrung der Meinungsfreiheit.
Eine interdisziplinär erarbeitete Checkliste enthält Anhaltspunkte, um den Schaden, den eine Gesundheitsinformation potenziell verursachen kann, zu beurteilen. Sie legt Kriterien an wie beispielsweise.
- sachlich korrekte, nicht übertriebene Beschreibung des Nutzens einer Gesundheitsinformation
- Darstellung von Risiken und Nebenwirkungen
- Differenzierung zwischen Ursache-Wirkungs-Beziehungen und Assoziationen
- Hinweise auf mehrere Behandlungsoptionen
- Empfehlungen, sich bei unklaren Beschwerden an einen Arzt zu wenden
- evidenzbasierte Quellen
- Angaben zur Finanzierung
- Verlinkungen auf seriöse Internetseiten
- Datum der Texterstellung
- vorhandenes Impressum
- Reputation und Reichweite des Angebotes u.v.a.
Die Auseinandersetzung mit der Checkliste soll insbesondere dazu beitragen, den Verbraucherschutz im deutschen Gesundheitswesen zu stärken. Zu dieser Stärkung können auch verschiedene Akteure des Gesundheitswesens beitragen. Es ist Aufgabe der Politik, die Aufsichtsstrukturen zu verbessern, um die Verbreitung gefährlicher Informationen einzudämmen. Seitens des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sollte eine engmaschige Marktbeobachtung erfolgen, um bei Bedarf zeitnah und zielorientiert einschreiten zu können. Die Kammern und Verbände der Ärzte, Apotheker und der anderen Heilberufe sind in der Pflicht, Widersacher in den eigenen Reihen zu identifizieren und zu eliminieren.
Zum Weiterlesen
Feldwisch-Drentrup, N. Kuhrt (2019): Schlechte und gefährliche Gesundheitsinformationen. Wie sie erkannt und Patienten besser geschützt werden können. Graue Publikation. Bertelsmann Stiftung. Online unter https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/VV_Analyse_Gefaehrliche_Gesundheitsinfos_final.pdf. Die Checkliste „Kriterien zur Beurteilung des Schadenspotenzials von Gesundheitsinformationen“ ist gesondert abrufbar unter https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Patient_mit_Wirkung/VV_Kriterienraster_digital_final.pdf