Gesundheitsuntersuchung
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren haben seit April 2019 Anspruch auf die neu gestaltete Gesundheitsuntersuchung (ehemals Check Up 35).
Gesetzlich Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren…
…haben einmalig im Zeitraum zwischen 18 und 35 Jahren Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden die Blutuntersuchungen nur von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn ein entsprechendes Risikoprofil (Übergewicht, Bluthochdruck, familiäre Vorerkrankungen) vorliegt. Eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen.
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren…
…haben alle drei Jahre einen Anspruch auf eine umfassende ärztliche Gesundheitsuntersuchung.
Ziel der Gesundheitsuntersuchung
…ist die Früherkennung von ausgewählten Zivilisationserkrankungen, insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes mellitus. Dabei sollen die entsprechenden Risikofaktoren dieser Erkrankungen einbezogen werden. Die Funktion der Gesundheitsuntersuchung für die Versicherten stellt sich laut Bundesministerium für Gesundheit wie folgt dar:
- Die Untersuchung verschafft einen Überblick über die eigene gesundheitliche Situation.
- Die Untersuchung kann das Vorliegen möglicher Risikofaktoren aufdecken, die im ärztlichen Aufklärungsgespräch erläutert werden können. Der behandelnde Arzt kann so individuelle Ratschläge für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil geben.
- Es können Risikokonstellationen für Krankheitsentstehung und bereits eingetretene Krankheiten im Anfangsstadium erkannt und deren Folgeschäden durch frühzeitige Behandlung begrenzt werden.
Was beinhaltet die Gesundheitsuntersuchung?
Die von einem Arzt oder Ärztin durchgeführte Gesundheitsuntersuchung besteht aus mehreren Teilen:
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Anamnese
Vorerkrankungen und Erkrankungen des Versicherten und innerhalb der Familie
eventuelle Beschwerden
Risikoprofil, z.B. Raucherstatus und Übergewicht
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Klinische Untersuchung
Erfassung des Ganzkörperstatus inkl. Beurteilung der Haut, Überprüfung des Bewegungsapparates sowie Messung von Körpergewicht und -größe und Blutdruck
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Laboruntersuchung
Blutentnahme:
- gesamtes Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride): Hinweis auf erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Nüchternplasmaglukose: Hinweis auf Diabetes mellitus
Urinuntersuchung anhand eines Harnstreifentests (Hinweis auf Vorliegen einer Nieren- oder anderen Erkrankung sowie Diabetes mellitus):
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- Eiweiß
- Glukose
- rote und weiße Blutkörperchen (Erythrozyten, Leukozyten)
- Nitrit
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Prüfung des Impfstatus
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Abschlussberatung
Arzt informiert über die Ergebnisse der Untersuchung
Erörterung über mögliche Auswirkungen auf die weitere Lebensgestaltung des Versicherten
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- mit Berücksichtigung des individuellen Risikoprofils
- Hinweis auf Möglichkeiten und Hilfen zur Krankheitsprävention und zum Aufbau gesundheitsfördernder Verhaltensweisen (z.B. Angebote der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung, Krebsfrüherkennung, etc.)
Weiterführende Literatur
- SGB 5, § 25 Gesundheitsuntersuchungen, Abs. 1
- Gemeinsamer Bundesausschuss (2016): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschlusses über die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten („Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien“) vom 01.01.2017. Veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 12.10.2016 B2.
- Bundesministerium für Gesundheit (2018): Online-Ratgeber Krankenversicherung: Früherkennung. Online unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung/leistungen/ frueherkennung-vorsorgeleistungen.html
- Bundesministerium für Gesundheit (2018): Gesundheits-Check-Up. Online unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/medizinische-versorgung-und-leistungen-der-krankenversicherung/gesundheits-check-up.html
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (2019): Gesundheitsvorsorge. Online unter https://www.kbv.de/html/3500.php sowie https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Gesundheitsuntersuchung.pdf